§ 1 Geltungsbereich
Auskünfte, Beratung, Erwerb, Buchung und Durchführung von Flying Fox XXL Angeboten und Leistungen (im Folgenden kurz „Erlebnis“ genannt) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die Flying Fox XXL GmbH (im Folgenden kurz als „Veranstalter“ bezeichnet) betreibt eine 1,6 km lange Stahlseilrutsche, welche von der zuständigen Behörde abgenommen und bewilligt ist. Alle weiteren verwandten Systembausteine (z.B. Seile, Karabiner, Personenkörbe etc.) sind ebenfalls zertifiziert. Darüber hinaus verfügt der Veranstalter über eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherung.
§ 3 Tickets/Gutscheine
1. Die Durchführung des Erlebnisses obliegt alleine dem Veranstalter. Nach dem Erwerb eines Gutscheines ist der Kunde berechtigt, selber einen Termin zur Durchführung abzustimmen. Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Käufer des Gutscheines und dem Veranstalter zustande.
2. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Eine Verlängerung der Gültigkeitszeiträume ist möglich.
3. Der angebotene Preis für Gutscheine bzw. Gutscheine mit Gutschein-Verpackung ist bindend. Alle angegebenen Preise für Erlebnis-Dienstleistungen sind Endpreise (inkl. USt.).
4. Die Erlebnis-Gutscheine sind übertragbar und können von einer beliebigen, jedoch für das Erlebnis nach § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geeigneten Person eingelöst werden.
§ 4 Rücktrittsrecht gem. § 5e KSchG
Das Rücktrittsrecht für im Fernabsatz geschlossene Verträge erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Erlebnis-Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, vor Ende der Rücktrittsfrist begonnen hat oder diese vom Kunden selbst veranlasst wurde (z.B. Terminierung und/oder Ausübung des Erlebnisses vor Ablauf der Rücktrittsfrist; Buchung von Nebenleistungen vor Ablauf der Rücktrittsfrist).
§ 5 Voraussetzungen/Einschränkungen für die Teilnahme am Erlebnis
1. Die Voraussetzung für die Teilnahme am Erlebnis Flying Fox XXL setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die am Erlebnis teilnehmen soll (im Folgenden kurz „Teilnehmer“ genannt), die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
2. Das Erlebnis findet unter freiem Himmel statt und unterliegt daher Witterungseinflüssen.
3. Der Gutschein ist zum Erlebnis unbedingt mitzubringen, weil ansonsten der Anspruch auf die Leistung verfällt. Sollte der Teilnehmer ein gebuchtes/terminiertes Erlebnis nicht antreten, verfällt der Leistungsanspruch.
4. Der Teilnehmer hat vor Antritt des Erlebnisses eine Teilnahmevereinbarung zu unterschreiben. In dieser Teilnahmevereinbarung wird zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf die Voraussetzungen für die Teilnahme am Erlebnis und die diesbezüglichen Gefahren hingewiesen. Zugleich wird in der Teilnahmevereinbarung über die Risiken des Erlebnisses aufgeklärt, insbesondere bei möglicherweise bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Teilnehmer bestätigt mit der Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung, dass er den physischen und psychischen Anforderungen des Erlebnisses gewachsen ist.
5. Der Teilnehmer hat über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Unter anderem schließen folgende Beeinträchtigungen die Teilnahme aus:
Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschrittmacher, Epilepsie, Augenoperationen, Grüner Star, Netzhautschädigungen, erhöhtes Risiko im Herz- und Kreislaufsystem, bekannte Gefäßanomalien, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen, Erkrankungen des Innenohres, psychische Erkrankungen, Thrombose- bzw. Marcoumartherapie, Schäden am Bewegungsapparat, anlagemäßig bedingte Fehlformen und Bildungsstörungen, sowie erworbene Wirbelsäulenschäden, und Degenerationserscheinungen, welche die Funktion des Gesamtachsenorgans (Wirbelsäule) dauernd erheblich negativ beeinflussen sowie Alkohol- und Drogeneinfluss
6. Folgende körperliche Konstitution und Alter sind erforderlich:
a) Mindestalter: 10 Jahre. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen am Erlebnis nur mit Einverständnis eines anwesenden Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Teilnahmevereinbarung für das Erlebnis ist vom minderjährigen Teilnehmer und dem Erziehungsberechtigten zu lesen und zu unterfertigen.
b) Körpergewicht des Teilnehmers: zwischen 35 und 110 kg (je nach Witterung kann sich das maximale Gewicht verändern!)
7. Alle Teilnehmer haben vor dem Erlebnis selbständig die Taschen vollständig zu leeren (Handy, Geldbeutel, Kleingeld, usw.) und ggf. Brille, lose Halsketten, Armbanduhren, etc. abzulegen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mögliche verlorene Wertgegenstände während dem Erlebnis.
8. Eine Teilnahme am Erlebnis mit lose herabhängenden Kleidungsstücken (z.B. Schal, usw.) oder offenen langen Haaren ist nicht erlaubt.
9. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Der Gutschein verfällt in diesem Falle ersatzlos.
10. Das Verschweigen von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf der Seite des Teilnehmers welche den Teilnehmer laut Ausschlusskriterien von der Veranstaltung ausschließen würden, schließt den Teilnehmer als Kläger für Schadensersatzansprüche aus.
11. Dem Teilnehmer wird empfohlen, sich dem Wetter entsprechend zu bekleiden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet für wetterentsprechende Bekleidung des Teilnehmers (Regenmäntel, -schirme, etc.) zu sorgen. Des Weiteren ist der Veranstalter nicht verpflichtet, Getränke oder Speisen am Veranstaltungsort bereit zu stellen.
12. Der Teilnehmer muss mit einer Wartezeit von ca. 1 bis 1,5 Stunden inkl. Anmeldung, Vorbereitung und Durchführung des Erlebnisses rechnen. Wartezeiten und Verschiebungen sind z.B. witterungsabhängig möglich.
13. Die Verwendung von Bild-, Ton- und Videomaterial von dem Erlebnis für kommerzielle Zwecke ist nur nach Abstimmung mit dem Veranstalter erlaubt. Mögliches Bild-, Ton- und Videomaterial von Mitarbeitern der Jochen Schweizer GmbH darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
14. Bildmaterial: Mit der Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung willigt der Teilnehmer ein, dass das vom Veranstalter bzw. Partnern des Veranstalters aufgenommene Film- und Fotomaterial, unentgeltlich und widerspruchslos für PR-, Werbe-, Vertriebs- und Marketingzwecke verwendet werden darf. Der Teilnehmer bestätigt durch die Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung, dass keinerlei Persönlichkeitsrechte seiner Person durch deren Auftritt in den durchgeführten Bild- und Filmaufnahmen verletzt werden. Der Teilnehmer willigt insbesondere ein, dass diese Fotos und Filme unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie auf alle bekannten Nutzungsarten verwendet werden dürfen, z.B. im Internet, bei Medienkooperationen sowie im Rahmen weiterer Veröffentlichungen jeglicher Art. Der Teilnehmer versichert, dass alle Rechte bezüglich der Anfertigung, Verbreitung und Veröffentlichung sämtlicher oben genannter Fotos ausschließlich beim Veranstalter liegen. Obigen Rechteeinräumung bzw. der beabsichtigten Verwendung, stehen keine Rechte Dritter (z.B. von weiteren Fotografen, Bildagenturen, usw.) entgegen.
§ 6 Verfügbarkeit
Die Teilnahme am Erlebnis hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit werden durch den Veranstalter am Ort des Erlebnisses sowie der Homepage www.Flying-Fox-XXL.at veröffentlicht. Die verbindliche Buchung der Teilnahme gilt erst mit der Reservierungserklärung bzw. Bestätigung durch den Veranstalter. Hievon ausgenommen sind Buchungen vor Ort, wenn die Kapazität eine solche Buchung zulässt.
§ 7 Körperliche Behinderungen
Der Veranstalter begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an dem angebotenen Erlebnis, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Falle möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Der Veranstalter bittet die Teilnehmer deswegen, den Veranstalter bei der Terminsvereinbarung über bestehende Behinderungen des Teilnehmers zu informieren.
§ 8 Leistungsänderungen
1. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu dem Erlebnis nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen werden dem Teilnehmer nach Kenntniserlangung durch den Veranstalter mitgeteilt.
2. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer des angebotenen Erlebnisses dienen lediglich als Anhaltspunkte. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
3. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle einer starken Verzögerung des Tagesablaufs, welche zu einer Durchführung des Erlebnisses in Dunkelheit und dadurch zu einem Sicherheitsrisiko führen kann, die Durchführung der Erlebnisse vorzeitig zu beenden. Die Gültigkeit der Gutscheine der Teilnehmer, welche auf ihr Erlebnis verzichten mussten, besteht weiterhin. Es besteht kein Schadenersatzanspruch durch Verzögerung des Tagesverlaufes.
4. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass aus Sicherheitsgründen das Erlebnis bei starkem Wind oder bei Gewitter unterbrochen oder verschoben werden muss.
5. Die verwendeten Fotografien und Abbildungen zum Erlebnis dienen der allgemeinen Beschreibung. Fotos und Abbildungen sind unverbindlich und können variieren.
§ 9 Nichteinlösung von Gutscheinen
1. Sollte ein Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten Person nicht eingelöst werden können, obliegt es dem Kunden den Gutschein anderweitig zu verwerten (z.B. Vergabe an eine andere geeignete Person). Bei Nichtteilnahme an einem Erlebnis innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verfällt die bezahlte Vergütung.
2. Ist ein Termin zur Durchführung des Erlebnisses vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der Teilnehmer hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit dem Erlebnispartner abzustimmen und sich über Gebühren zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen anfallen können.
§ 10 Rücktritt durch den Kunden bzw. Teilnehmer
1. Soweit das Erlebnis bereits beim Veranstalter gebucht ist, sind im Falle des Rücktritts durch den Kunden bzw. den Teilnehmer folgende Prozentsätze des jeweiligen Verkaufspreises zu tragen:
a) Bei Rücktritt bis einschließlich dem 15. Tag vor Beginn des Erlebnisses in Höhe von 30% des Verkaufspreises.
b) Bei Rücktritt vom 14. Tag bis einschließlich zum 1. Tag vor Beginn des Erlebnis 50 % des Verkaufspreises.
c) Bei Rücktritt am Tag des Beginns des Erlebnisses 100 % des Verkaufspreises.
2. Soweit der Kunde an einem Erlebnis ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilnehmen sollte, verfällt die gezahlte Vergütung zur Gänze.
3. Ist der Teilnehmer am Ort des Erlebnisses und entscheidet sich gegen die Teilnahme (Angst, etc.) kann er den Gutschein noch vor Ort auf eine andere geeignete Person übertragen, welche das Erlebnis jedoch am selben Veranstaltungstag absolvieren muss.
4. Falls es für den Teilnehmer nicht möglich ist am Termin des Erlebnisses vor Ort zu sein, muss er mindestens eine Woche vor dem Termin den Veranstalter von seinem Nichterscheinen in Kenntnis setzen, sodass der Leistungsanspruch des Teilnehmers nicht verfällt.
5. Wenn der Kunde bzw. Teilnehmer die in § 10 Abs. 1 beschriebenen Rücktrittsentschädigungen nicht tragen möchte, so entfällt der Gutschein ersatzlos.
§ 11 Rücktritt durch den Veranstalter
1. Sollte aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, das Erlebnis nicht durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, sein Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher vereinbarten Ersatztermin zu absolvieren.
2. Der Teilnehmer hat bei der Reservierung des Erlebnisses seine aktuellen Kontaktdaten samt Email und Telefonnummer anzugeben, um für den Veranstalter ständig erreichbar zu sein. Die Teilnehmer werden im Falle eines Ausfalles des Erlebnisses umgehend per Email und Telefon kontaktiert. Den Teilnehmern wird daher empfohlen, ihr Emailkonto und/oder Anrufbeantworter vor dem Erlebnis regelmäßig zu prüfen, um sich über eine mögliche Absage in Kenntnis zu setzen. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter, z.B. Schadensersatzansprüche (Reisekosten oder etwaige entstandene Aufwendungen), sind jedoch ausgeschlossen.
§ 12 Haftung für Mängel und Schäden
1. Für am Ort des Erlebnisses hinterlegte Gegenstände – auch persönlich an Mitarbeiter des Veranstalters übergebene – übernimmt der Veranstalter bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung.
2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch mögliche verlorene, herab fliegende Wertgegenstände der Teilnehmer während der Absolvierung des Erlebnisses verursacht werden. Jeder Teilnehmer wird aus diesem Grund darauf hingewiesen, alle Taschen zu leeren, sowie Schmuck abzulegen.
3. Die Teilnahme am Erlebnis erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Unfälle oder Schäden, die der Teilnehmer beim Erlebnis erleidet, sind dem Veranstalter unverzüglich bekannt zu geben. Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Diese Haftungsentbindung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Veranstalters sowie von ihm eingeschalteter Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen.
4. Das Erlebnis findet im Freien statt. Für während dem Erlebnis getragene Kleidung wird im Falle einer Verschmutzung und/oder Beschädigung keine Haftung übernommen.
5. Dem Teilnehmer ist beim Kauf einer Videoaufnahme bewusst, dass die Aufnahme des Erlebnisses auf Video (falls gewünscht), variieren kann. Ein defektes Video kann, unter Nachweis an den Veranstalter, zu einer Rückerstattung des Kaufspreises führen. Zusätzliche Schadensersatzansprüche (z.B. weitere Teilnahme am Erlebnis mit Videoaufnahme) sind ausgeschlossen.
6. Eine Berührung mit den Systembausteinen des Erlebnisses, wie z.B. Seil oder Karabinern, kann nicht ausgeschlossen werden. Daraus möglicherweise resultierende Kontusionen sind bei dem Erlebnis einzukalkulieren.
§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters. Es gilt österreichisches Recht.
2. Hat der Kunde bzw. Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Kunde bzw. Teilnehmer Unternehmer oder hat seinen festen Wohnsitz nach wirksam werden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.
§ 14 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden bzw. Teilnehmer, einschließlich dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglich nahe kommt.
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